Die Kommunalwahl wird von den Corona-Vorfällen überschattet - da stellen sich auch ganz praktische Fragen. Etwa, was das Schreibgerät angeht. Muss der Stift verwendet werden, der in der Wahlkabine befestigt ist?
Muss er nicht. Jeder, der am Sonntag seine Stimmen zur Kommunalwahl im Wahllokal abgeben will, kann das auch mit seinem eigenen Schreibgerät erledigen. Das ist nicht erst seit Corona so. Welche Art von Stift verwendet werden soll, ist in einer Vorschrift geregelt, bestätigt Landratsamts-Sprecher Hans Prechtl.
In jeder Wahlkabine muss ein "Schreibstift gleicher Schreibfarbe" bereit liegen. Der Stift sollte befestigt werden, heißt es im Abschnitt 52.3 der "Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung" vom 7. Mai 2019, also lange vor Corona. Und weiter: Bleistifte sollten nicht verwendet werden, weil dann die Kennzeichnungen der Stimmzettel schlechter erkennbar sind und radiert werden können. Schließlich: "Filzstifte sollten nicht verwendet werden, da die Kennzeichnungen der Stimmzettel durchscheinen und durchfärben könnten". Prechtl stellt aber klar: "Eine Stimmabgabe mit Bleistift ist selbstverständlich nicht ungültig." Wer wegen Corona oder aus anderen Gründen seinen eigenen Stift verwenden will, kann den mit ins Wahllokal bringen. Buntstifte sind auch erlaubt. Auf Filzer sollte man verzichten. Dann könnten die Kreuzchen auch auf die Rückseite des Stimmzettels durchfärben und ein Wahlhelfer könnte beim Einwerfen in die Urne möglicherweise erkennen, welchen Bürgermeister oder Landrat einer gewählt hat. Das ist zwar eine eher theoretische Annahme, aber das Wahlgeheimnis ist ein sehr hohes Gut. Mit dem eigenen Kugelschreiber ist der Wähler also gut beraten, will er nicht den angebundenen Stift in der Wahlkabine verwenden.















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